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   OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10   

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https://dejure.org/2012,35295
OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10 (https://dejure.org/2012,35295)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.07.2012 - 2 Ww 12/10 (https://dejure.org/2012,35295)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 2 Ww 12/10 (https://dejure.org/2012,35295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 Abs 2 S 2 GrdstVG, § 4 Nr 1 GrdstVG, § 6 Abs 1 GrdstVG, § 6 Abs 2 GrdstVG, § 9 Abs 1 Nr 3 GrdstVG
    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung wegen groben Missverhältnisses zwischen vereinbartem Kaufpreis und landwirtschaftlichem Verkehrswert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen wegen eines groben Missverhältnisses zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert des Grundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 107; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3
    Versagung der Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen wegen eines groben Missverhältnisses zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in einem mit der BVVG GmbH geschlossenen Vertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 21430
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68

    Grobes Mißverhältnis zwischen Grundstückswert und Gegenleistung

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10
    Deshalb hat die Landwirtschaftsbehörde darauf zu achten, dass für Grundstücke, die weiterhin der Land- und Forstwirtschaft dienen, nicht Preise gezahlt werden, die in keinem Verhältnis mehr zu der vorgesehenen oder möglichen Nutzung des Grundstücks stehen (s. BGH Beschluss v. 02.07.1968 - Az.: V BLw 10/68 -, WM 1968, 943, 945).

    Bei einer Überschreitung des Verkehrswertes um mehr als 50 % ist allerdings nicht schematisch von einem groben Missverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG auszugehen; besondere Umstände können eine andere Bewertung rechtfertigen (BGH, Beschluss v. 02.07.1968 - Az.: V BLw 10/68 -, WM 1968, 943).

    b) Bedeutung kommt dem Umstand zu, ob hauptberufliche Landwirte an dem Erwerb des Grundstücks überhaupt nicht interessiert sind oder ob sie lediglich mit Rücksicht auf die Höhe des geforderten Kaufpreises kein Erwerbsinteresse haben (s. BGH Beschluss v. 02.07.1968 - Az.: V BLw 10/68 -, WM 1968, 943, 944 f.).

    Die Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung durch die Genehmigungsbehörde ist deshalb zu bestätigen und die Genehmigung nicht etwa gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG unter der Bedingung zu erteilen, dass ein geringerer, vom Senat zu bestimmender Kaufpreis vereinbart wird (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 02.07.1968 - Az.: V BLw 10/68 -, WM 1968, 943, 945).

  • BGH, 27.04.2001 - BLw 14/00

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung des Mißverhältnisses zwischen Leistung und

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10
    Landwirtschaftlicher Verkehrswert ist der Wert, der bei einem Verkauf von einem Landwirt an einen anderen Landwirt durchschnittlich erzielt wird (st. Rspr., etwa BGH Beschluss v. 27.04.2001 - Az.: BLw 14/00 -, NJW-RR 2001, 1021 f.).

    Allerdings hat der BGH in einem Fall, in dem der Antrag auf Genehmigung erst erhebliche Zeit nach Abschluss des Kaufvertrages gestellt wurde, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgestellt (s. BGH, Beschluss v. 27.04.2001 - Az.: BLw 14/00 -, NJW-RR 2001, 1021 f.).

    Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG ist nicht anzuwenden, wenn ungünstige Auswirkungen auf die Agrarstruktur nicht zu erwarten sind (BGH, Beschluss v. 27.04.2001 - Az.: BLw 14/00 -, NJW-RR 2001, 1021 f.).

  • OLG Karlsruhe, 28.11.1995 - 3 W 68/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10
    Im Rahmen des Grundstücksverkehrsgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG, steht ein solcher Hobbylandwirt einem Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt nicht gleich (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.11.1995 - Az.: 3 W 68/95 Lw -, AgrarR 1996, 377, 378, und Netz, a.a.O., Abschn. 4.10.3.7.2, S. 464, jeweils für den Versagungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-239/09

    Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe - Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die die

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10
    Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die "Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand" (Bd. I Bl. 146 d d.A.) sowie auf das - zur Ermittlung des Grundstückswertes nach dem Ausgleichsleistungsgesetz ergangene - Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.12.2010 (Rechtssache C-239/09).
  • BGH, 27.11.2009 - BLw 4/09

    Geltung der Genehmigungsfreiheit nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ( GrdstVG )

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10
    Unter "Bund" im Sinne dieser Vorschrift sind nur Handlungssubjekte im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung zu verstehen (BGH, Beschluss v. 27.11.2009 - Az.: BLw 4/09 -, AUR 2011, 43, 44).
  • OLG Naumburg, 14.08.2023 - 12 U 186/22

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung wegen der rechtswidrigen Versagung zweier

    Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG ist nicht anzuwenden, wenn ungünstige Auswirkungen auf die Agrarstruktur nicht zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 27. April 2001, BLw 14/00, NJW-RR 2001, 1021 (1022); OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Juli 2012, 2 Ww 12/10, BeckRS 2012, 21430).

    Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, ob hauptberufliche Landwirte an dem Erwerb des Grundstücks überhaupt nicht interessiert sind oder ob sie lediglich mit Rücksicht auf die Höhe des geforderten Kaufpreises kein Erwerbsinteresse haben (BGH, Beschluss vom 2. Juli 1968, Az. V BLw 10/68, WM 1968, 943 (944 f.); OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Juli 2012, 2 Ww 12/10, BeckRS 2012, 21430).

    Entscheidend ist, dass der erwerbsbereite Landwirt bereit ist, für das streitgegenständliche Grundstück einen bis zu 50% über dem landwirtschaftlichen Verkehrswert liegenden Preis zu zahlen (OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Juli 2012, 2 Ww 12/10, BeckRS 2012, 21430; Thüringisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2011, Lw U 201/10, NJOZ 2012, 1400; Thüringisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2013, Az. Lw U 538/13, BeckRS 2013, 205396 Rn. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 3987).

    Das zuständige Oberlandesgericht Naumburg hatte jedenfalls 2012, also noch vor Erlass der streitgegenständlichen Bescheide, die Auffassung vertreten, dies im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal zu beachten ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Juli 2012, 2 Ww 12/10, BeckRS 2012, 21430) und nimmt dies auch bis heute an (OLG Naumburg, Beschluss vom 15. Februar 2022, Az. 2 Ww 3/22, nicht veröffentlich; zuletzt und in aller Deutlichkeit: BGH, Beschluss vom 29. April 2018, BLw 3/17, NJW-RR 2018, 848 Rn. 18 f. unter Berücksichtigung der geänderten Rechtsprechung zum angemessenen Preis und m. w. N. auch zur alten Rechtsprechung vor 2016).

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